Die Freizeitmöglichkeiten an und auf der Wuppertalsperre

Die Freizeitmöglichkeiten an und auf der Wuppertalsperre sind recht groß und vielfältig. Zum Teil hängen sie vom Wetter ab und natürlich auch vom Wasserstand der Talsperre selbst.
Im Folgenden möchten wir einige Dinge vorstellen, die man unternehmen kann.
Wir sind stets bemüht, auf dem Laufenden zu sein. Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, einmal nicht der Fall sein, genügt eine Mail an info@wuppertalsperre.net - Vielen Dank !

5 Die Wuppertalsperre mit Blick in Richtung Freizeitpark Kräwinklerbrücke


Allgemeine Infos

Der Wupperverband hat im Jahre 1995 die Rechte über die wassersportliche Nutzung an die “Wassersport und Freizeitanlage Kräwinklerbrücke GmbH” übertragen.
Diese Gesellschaft hat zugleich ein ca. 20.000 m² großes Grundstück erworben. Dieses Grundstück wird als Bootshafen und Strandbad genutzt. Sonnenanbeter haben freien Eintritt.
Auf dem Gelände befinden sich ausserdem ein Bootsverleih, eine Tauchschule, der Kanusportverein Radevormwald Remscheid e.V. und ein Kiosk mit Getränken, kleinen Snacks und Eis. Teile des Geländes können übrigens für Sommerfeste etc. angemietet werden.

Angeln

Angeln ist an der Wuppertalsperre erlaubt. Ein Tagesschein, der das Angeln am Ufer erlaubt, kostet 10,00 €. Es muss ein Angelschein vorgelegt und eine Fangliste abgegeben werden.
Das Angeln vom Boot aus ist nur in Zusammenhang mit einer Jahreserlaubnis, die 92,00 € kostet, erlaubt.

Für die Saison 2007, die vom 16. März bis zum 19. Oktober geht, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es dürfen je Angeltag
    - ein Hecht oder Zander
    - ein Barsch größer als 20 cm (Barsche unter 20 cm ohne Fangbegrenzung)
    - ein Karpfen oder eine Schleie
    - zwei Forellen
    gefangen werden.
  • Raubfischangeln ist generell erst ab dem 1 Juni gestattet
  • In der Zeit vom 16. März bis 31. Mai dürfen keine künstlichen Köder, keine Köderfische und keine Fischfetzen benutzt werden.
  • Während einer Angelsaison dürfen von jedem Jahres-Fischereierlaubnisschein-Inhaber maximal 15 Hechte oder Zander dem Gewässer entnommen werden.
  • Aus hegerischen Gründen sollen gefangene Friedfische nicht zurückgesetzt werden, sondern sind dem Gewässer zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten.
  • Mindestmaße (Sonderregelung): Aal = 45 cm; Hecht = 55 cm; Zander = 50 cm.
  • Nachtangeln jeweils am 1. und 3. Samstag (bis 24 Uhr) von Mai bis September.

Außerdem wird darum gebeten, das Kormoran-Aufkommen an der Talsperre zu beobachten und mit entsprechenden Eintragungen im Fangbuch zu vermerken (wie viele - wann - wo).

Hier gibt es Tages-Fischereierlaubnisscheine:

http://www.ig-bever.de/deutsch/preise/angelscheine.html

Quelle: IGZ-Hückeswagen

Weiterführender Link zu Fragen rund ums Angeln:  www.ig-bever.de
Kontakt:
kon@ig-bever.de                   Tel.: 0 21 92 / 20 18 und 20 19

Versuchen Sie auch: www.angelkurs.de

Kanu, Boote usw.

Das Befahren der Talsperre ist nur mit muskelbetriebenen Booten sowie Segelbooten mit einer Segelfläche bis zu 15 m² erlaubt. Surfen ist ebenfalls gestattet. Katamarane und Kajütboote dagegen sind nicht zugelassen.

Ein Boot oder Kanu kann man auch mitbringen und zu Wasser lassen. So genannte Antragstellen sind Lenneper Bachvorsperre, Karrenstein und Kräwinklerbrücke.

Generell ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten, die bei der Wassersport und  Freizeitanlage Kräwinklerbrücke GmbH in der Kräwinklerbrücke zu entrichten  ist. Außerdem ist ein Pfand in Form eines Schlüssels usw. zu hinterlegen).

Leihboote:

Tretboote:

Kanadier:

30 Minuten
1 Stunde
ab 3 Stunden

1 Stunde
1 Tag

5,00 €
8,50 €
7,50 €/Stunde

7,75 €
52,00 €

Talsperrennutzungsgebühren:

Muskelbetriebene Boote

Surfen

Segeln bis 7 m²

Segeln bis 15m²

Saison
Woche

Saison
Woche

Saison
Woche

Saison
Woche

30,00 €
5,00 €

50,00 €
10,00 €

50,00 €
10,00 €

85,00 €
12,00 €

Bei der Benutzung von Segelbooten und Windsurfboards ist zu beachten, dass eine Masthöhe von 5 m nicht überschritten werden darf oder ein Klappmast am Wasserfahrzeug angebracht ist.
Diese Regelung ist durch bestehende Brückenbauwerke begründet.

Weiterführender Link zu Fragen rund um die Freizeitgestaltung: www.kraewi.de Kontakt: info@kraewi.de

Schwimmen

Schwimmen bzw. Baden ist nicht verboten. Aus rechtlichen Gründen wird es nur geduldet.

Tauchen

Das Betauchen der Wuppertalsperre ist erlaubt. In Kräwinklerbrücke gibt es sogar eine Tauch- schule (Samstags und Sonntags).
In der Nähe des Bootshafens befinden sich alte Fakrikmauern und ein vollständiges Viadukt unter Wasser.
Auch für das Tauchen muss eine Nutzungsgebühr in Kräwinklerbrücke entrichtet werden. Sie kostet für die Saison 40,00 €, für die Woche 10,00 € (nur für Ortsfremde > 100 km).

Quelle: Wassersport und Freizeitanlage Kräwinklerbrücke GmbH


Inline-/Rollschuhfahren

Das Gelände am Hauptabsperrdamm der Wupper-Talsperre und entlang der Lenneper Bach-Vorsperre ist gut geeignet für Fans der Inliner und Rollschuhe.
Parkmöglichkeiten gibt es direkt am Damm in Krebsöge.
Doch Vorsicht: Da es sich hier gleichzeitig um eine Anliegerstraße handelt, ist mit Kfz-Verkehr zu rechnen. Das schließt einen Linienbus mit ein!


2007-06-19