Die Entstehungsgeschichte von Hammersteinsoege

Christoph von Hammerstein kauft das Gut Wolfsöge

Im Jahr 1594 gab es einen Adeligen namens Christoph von Hammerstein, der im so genannten Kirchspiel Sonnborn ansässig war.[1] Das Kirchspiel Sonnborn gehörte zum Landgerichtsbezirk „Vier Kapellen“ (bestehend aus den Kirchspielen Sonnborn, Gruiten, Düssel und Schöller) und damit zum Amt und Vogtei Solingen des Herzogtum Berg.[2] Dieser Christoph von Hammerstein kaufte im Jahr 1570 in Hückeswagen das Gut Wolfsöge (Wolfsaue).[3]

Das Wappen von Haus Hammerstein

Der Bericht des Schultheißen Hermann Pabst vom 24. November 1594 spricht davon, das dieses Gut Wolfsäge ein „gewöhnliches Schatzgut“ und kein „freies Gut“ war. Schatzgut bedeutete, das der Besitzer des Gutes „schatzabgabepflichtig“ war, bei einem freien Gut war das nicht der Fall. Im konkreten Fall waren an die Kellnerei Hückeswagen 57 ½ „Raderalbus Herbst-, Lichtmeß- und Maischatz, 6 Sümmern Hafer, 10 Schaff Stroh und 2 Hühner abzugeben[4].

Das Gut Wolfsöge wird steuerfrei und zum adligen Erbstammgut

Die Kellnerei Hückeswagen gehörte damals dem Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg, dem die Abgaben damit zuflossen. Am 16. November 1602 befreite der Herzog auf Vermittlung des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz den Käufer des Gutes Wolfsöge Christoph von Hammerstein von dieser Abgabenpflicht. Es gab aber eine Ausnahme: Hammerstein musste noch jährlich 10 Raderalbus an das Haus Beyenburg bezahlen, da dieses an Simon VI. zur Lippe verpfändet war. Erst am 15. September 1607 wurde ein Vergleich gegen eine Entschädigung von 80 Rthlr. geschlossen, der den Hof endgültig von diversen Diensten und Abgaben befreite. Allerdings konnte Christoph von Hammerstein das nicht mehr erleben, da er am 6. Dezember 1606 starb. Sein ältester Sohn Franz von Hammerstein schloss den besagten Vergleich mit dem Vorsteher der „Lüdorfer Honschaft“ ab. Die Kinder von Christoph Hammerstein – unter ihnen auch Franz – schlossen am 23. Mai 1608 (oder 2. Juni) eine Erbvertrag, der den Hof nun endgültig zu einem „adligen Erbstammhof“ macht.

Bedingt durch den Kauf des Gutes und die eben beschriebenen Verträge wandelt sich auch der Name in „Hammersteinsoege“. Hammersteinsoege ist durch diese ganzen Vorgänge ein steuerfreies Rittergut des Herzogtum Bergs geworden. Es wurde aber nicht zu den „landtagsfähigen“ Rittergütern gezählt. Die Besitzer der „landtagsfähigen“ Rittergütern waren Mitglieder des Bergischen Landtags und damit Vögte bzw. Beamte des Grafen zu Berg, die in einer Matrikel von 1730 abschließend aufgeführt wurden. 

Familienbesitz des Gutes bis nach 1811

Bis nach 1811 war das von Christoph von Hammerstein errichtete Haus auf dem Gut im Besitz der Familie, dessen Linie sich auch nach Honrath und Öge verfolgen lässt. Teilweise wurde es von den Eigentümern bewohnt oder aber auch verpachtet oder „zum Halbgewinn verliehen“. Halbgewinn bedeutet, das Hofeigentümer und Pächter je die Hälfte des Ertrages zustand.

Nachdem das Gut verkauft wurde, hatte das Areal noch eine Größe von 150 Morgen.1856 war es im Besitz der Schafwollspinnerei Engels und Oelbermann. Diese Firma war aber schon im Jahr 1840 in Hammersteinsoege aktiv, da sie dort durch einen nahe gelegenen Berg einen Stollendurchbruch errichtete.  [5]


[1] Bericht des Schultheißen Hermann Papst vom 24. November 1594. Diese Quelle ist in der Broschüre Haus Hammerstein – Ein Rückblick in die Geschichte genannt.

[2] Stadtgeschichte Vohwinkel, http://www.orbis-temporum.de/texte/vohwinkel.htm und Verwaltungs- geschichte des Archivsprengels Stadtarchiv Solingen, http://www.archive.nrw.de/index.asp .

[3] Geschichte der Freiherrlich von Hammerstein´schen Familie, Hannover 1856, S. 103. Diese Quelle ist in der Broschüre Haus Hammerstein – Ein Rückblick in die Geschichte genannt.

[4] Fußnote 6 in der Broschüre Haus Hammerstein – Ein Rückblick in die Geschichte ohne weitere direkte Angabe einer Quelle.

[5] Aus dem Buch 900 Jahre Hückeswagen 1085 bis 1985

Text: Norbert Bangert