Das Gut Wolfsöge wird steuerfrei und zum adligen Erbstammgut
Die Kellnerei Hückeswagen gehörte damals dem Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg, dem die Abgaben damit zuflossen. Am 16. November 1602 befreite der Herzog auf Vermittlung des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz den Käufer des Gutes Wolfsöge Christoph von Hammerstein von dieser Abgabenpflicht. Es gab aber eine Ausnahme: Hammerstein musste noch jährlich 10 Raderalbus an das Haus Beyenburg bezahlen, da dieses an Simon VI. zur Lippe verpfändet war. Erst am 15. September 1607 wurde ein Vergleich gegen eine Entschädigung von 80 Rthlr. geschlossen, der den Hof endgültig von diversen Diensten und Abgaben befreite. Allerdings konnte Christoph von Hammerstein das nicht mehr erleben, da er am 6. Dezember 1606 starb. Sein ältester Sohn Franz von Hammerstein schloss den besagten Vergleich mit dem Vorsteher der „Lüdorfer Honschaft“ ab. Die Kinder von Christoph Hammerstein – unter ihnen auch Franz – schlossen am 23. Mai 1608 (oder 2. Juni) eine Erbvertrag, der den Hof nun endgültig zu einem „adligen Erbstammhof“ macht.
Bedingt durch den Kauf des Gutes und die eben beschriebenen Verträge wandelt sich auch der Name in „Hammersteinsoege“. Hammersteinsoege ist durch diese ganzen Vorgänge ein steuerfreies Rittergut des Herzogtum Bergs geworden. Es wurde aber nicht zu den „landtagsfähigen“ Rittergütern gezählt. Die Besitzer der „landtagsfähigen“ Rittergütern waren Mitglieder des Bergischen Landtags und damit Vögte bzw. Beamte des Grafen zu Berg, die in einer Matrikel von 1730 abschließend aufgeführt wurden.
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